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Alphabetesierungskurs

Für TeilnehmerInnen ohne schriftsprachliche Vorkenntnisse und/ oder Teilnehmer aus einem anderen Schriftkreis.

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ZIEL

Ziel eines Alphabetisierungskurses ist nach Möglichkeit das Erreichen des Sprachniveaus B1. 

Aufbau & Inhalt

Die Kurse sind in Module aufgeteilt. Es findet ein ständiger Wechsel zwischen mündlicher und schriftlicher Arbeit und Übungen zum Hörverstehen statt. Auch die Prüfungsvorbereitung ist wichtiger Bestandteil des Unterrichts.

Jeder Kurs wird vom Bildungswerk Ibbenbüren e.V. als zugelassenem Träger in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt. Es unterrichten ausschließlich zugelassene und speziell ausgebildete Fachkräfte. Auch die Kinderbetreuung wird von qualifiziertem Personal geführt!

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Lehrkräfte & Methoden

Die Lehrkräfte des Bildungswerks Ibbenbüren e.V. sind speziell ausgebildet und arbeiten entsprechend der Kurszusammen-setzung zumeist stark differenzierend. Es wird in Einzel- und Gruppenarbeit unterrichtet, speziell in der Alphabetisierung mit viel Anschauungsmaterial. Pro Kurs gibt es i.d.R. zwei Lehrkräfte, so dass die TeilnehmerInnen von verschiedenen Methoden profitieren. Exkursionen, Projektarbeit und Arbeit am Computer gehören zum Unterricht.

Zielgruppen

Alphabetisierungskurse sind speziell eingerichtet für TeilnehmerInnen ohne schriftsprachliche Vorkenntnisse und/oder aus einem anderen Schriftkreis (z.B. Personen, die in Arabisch alphabetisiert wurden).

Sie können sowohl von TeilnehmerInnen besucht werden, die mündlich die deutsche Sprache bereits beherrschen, als auch von Personen ohne Deutschkenntnisse. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen neu nach Deutschland zugewandert sind oder schon lange hier leben.  

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Finanzierung

Die Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanziert und von zugelassenen Trägern wie dem Bildungswerk Ibbenbüren e.V. durchgeführt. In der Regel haben sich die TeilnehmerInnen mit 1,20 € Euro je Unterrichtsstunde an den Kosten zu beteiligen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim Bundesamt eine Befreiung von diesen Kosten beantragt werden.

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